Kosten & Abrechnung

Gesetzliche Krankenkassen:

Generell erstatten alle gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie für Erwachsene, Kinder und Jugendliche im Rahmen der Verträge. Die Kosten für einige Leistungen, wie z.B. Beratung oder Paartherapie, werden nicht von den Kassen erstattet. Diese können privat abgerechnet werden.

Die Kosten für die Akutversorgung Psychotherapie werden für gesetzlich Versicherte im Hausarztvertrag der AOK-BaWue und BKK-Bosch übernommen. Auch die DAK und TK übernehmen die Akutversorgungskosten.

Freiwillige Kassenmitglieder können sich für die Privatbehandlung anmelden. Die Kassen erstatten derzeit ca. 75% der Privatabrechnung.

Private Krankenkassen:

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen bzw. den Beihilfestellen übernommen. Bei manchen Versicherungsverträgen können Eigenanteile vorgesehen sein.

Selbstzahler:

Wenn Sie die Kassenformalitäten vermeiden wollen, können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen.

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